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   VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 9/95   

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VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 9/95 (https://dejure.org/1996,10139)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 23.05.1996 - VfGBbg 9/95 (https://dejure.org/1996,10139)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 9/95 (https://dejure.org/1996,10139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 41 Abs. 1; VerfGGBbg, § 45 Abs. 1; VerfGGBbg, § 46; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2;; GG, Art. 14
    Begründungserfordernis; Subsidiarität; Zivilprozeßrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • VerfG Brandenburg, 16.11.1995 - VfGBbg 15/95

    Mangels Ausschöpfung zumutbarer einfachgerichtlicher Rechtsschutzalternativen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 9/95
    Er muß daher vor Anrufung des Verfassungsgerichts nicht nur im strengen Sinne den Rechtsweg ausschöpfen, sondern alle nach Lage der Dinge ihm gegebenenfalls zur Verfügung stehenden - insbesondere prozessualen - Möglichkeiten zur Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung ergreifen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 17. März 1994 - VfGBbg 11/93 - 5.4 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 2, Teil Brandenburg Nr. 1 vorgesehen; Beschluß vom 16. November 1995 - VfGBbg 15/95 - 5.4 des Umdrucks).

    Demnach obliegt es vorrangig den Fachgerichten, einfachrechtliche Vorschriften auszulegen und die zur Anwendung der Vorschriften erforderlichen Ermittlungen sowie die Würdigung des Sachverhalts vorzunehmen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. Beschluß vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 12/94 - GewArch 1995, 414, 415; Beschluß vom 15. September 1994 - VfGBbg 5/94 - UPR 1995, 353; Beschluß vom 16. November 1995 - VfGBbg 15/95 -, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 11.06.1986 - 9 U 7/86
    Auszug aus VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 9/95
    Die rechtliche Grundlage für den von der Beschwerdeführerin geltend zu machenden prozessualen Anspruch auf Beseitigung ergibt sich aus § 1004 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - (vgl. grundlegend BGHZ 66, 37, 39 sowie für vergleichbare Fälle OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 1208; OLG Köln, NJW-RR 1991, 99).
  • BGH, 02.12.1988 - V ZR 26/88

    Störereigenschaft einer Gemeinde bei Eindringen von Baumwurzeln in eine

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 9/95
    Hierbei entspricht es annähernd einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, daß die Beweislast - und damit auch die Darlegungslast - für die eine solche Duldungspflicht ergebenden Umstände der Störer, also der Beklagte einer actio negatoria - hier die M.-AG - trägt (vgl. bereits RGZ 144, 268, 271, 273, davor schon RG Wann 1908 Nr. 641 und SeuffA 90 - 1936 - Nr. 8; nunmehr BGH NJW 1989, 1032; aus der Literatur statt vieler Staudinger, Kommentar zum BGB, Drittes Buch, 12. Auflage 1989, § 1004 BGB, Rdn. 174; Medicus, in: Münchener Kommentar, Sachenrecht, 2. Auflage 1986, § 1004 BGB, Rdn. 88; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 2, 1985, § 1004, Rdn. 26).
  • VerfG Brandenburg, 21.08.1995 - VfGBbg 8/95

    Bundesrecht; gesetzlicher Richter; Willkür; Befangenheit; Begründungserfordernis;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 9/95
    Dies reicht für die Erfüllung der formalen Erfordernisse des § 46 VerfGGBbg, wonach u.a. das als verletzt angesehene Grundrecht anzugeben ist, noch aus (vgl. schon Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. August 1995 - VfGBbg 8/95 - Seite 4 f. des Umdrucks).
  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92

    Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 9/95
    Hiernach wird es in Erwägung ziehen, ob das Begehren nach den Grundsätzen über den präparatorischen Auskunftsanspruch - zur Vorbereitung einer entsprechenden Beseitigungsklage - zu behandeln ist (dazu RGZ 158, 377, 379; BGH DB 1972, 621, 622; umfassend zu den Grundlagen und Voraussetzungen eines solchen Anspruchs Winkler von Mohrenfels, Abgeleitete Informationspflichten im deutschen Zivilrecht, 1986, 30 ff.) oder jedenfalls (sonst) auf der Grundlage von Treu und Glauben (§ 242 BGB) Erfolg haben kann; an das Bestehen einer Auskunftspflicht ist hiernach zu denken, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, daß der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete die entsprechende Auskunft unschwer erteilen kann (vgl. BGHZ 10, 385, 387; 81, 21, 24; BGH NJW 1995, 386, 387; zur Auskunftspflicht eines Energieversorgungsunternehmens in diesem Zusammenhang auch LG Berlin, NJW 1982, 2782).
  • VerfG Brandenburg, 15.09.1994 - VfGBbg 10/93

    Zur Überprüfung bundesrechtlich geregelter fachgerichtlicher Verfahrensweise am

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 9/95
    Voraussetzung für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgericht des Landes ist nach § 45 Abs. 1 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg), daß sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Verletzung eines in der Verfassung gewährleisteten Grundrechtes richtet (vgl. Beschluß des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 - NJW 1995, 1018, 1019, zur Veröffentlichung in LVerfGE 2, Teil Brandenburg Nr. 12 vorgesehen).
  • VerfG Brandenburg, 17.03.1994 - VfGBbg 11/93

    Trotz Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 9/95
    Er muß daher vor Anrufung des Verfassungsgerichts nicht nur im strengen Sinne den Rechtsweg ausschöpfen, sondern alle nach Lage der Dinge ihm gegebenenfalls zur Verfügung stehenden - insbesondere prozessualen - Möglichkeiten zur Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung ergreifen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 17. März 1994 - VfGBbg 11/93 - 5.4 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 2, Teil Brandenburg Nr. 1 vorgesehen; Beschluß vom 16. November 1995 - VfGBbg 15/95 - 5.4 des Umdrucks).
  • BGH, 04.06.1981 - III ZR 31/80

    Amtshaftung einer kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 9/95
    Hiernach wird es in Erwägung ziehen, ob das Begehren nach den Grundsätzen über den präparatorischen Auskunftsanspruch - zur Vorbereitung einer entsprechenden Beseitigungsklage - zu behandeln ist (dazu RGZ 158, 377, 379; BGH DB 1972, 621, 622; umfassend zu den Grundlagen und Voraussetzungen eines solchen Anspruchs Winkler von Mohrenfels, Abgeleitete Informationspflichten im deutschen Zivilrecht, 1986, 30 ff.) oder jedenfalls (sonst) auf der Grundlage von Treu und Glauben (§ 242 BGB) Erfolg haben kann; an das Bestehen einer Auskunftspflicht ist hiernach zu denken, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, daß der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete die entsprechende Auskunft unschwer erteilen kann (vgl. BGHZ 10, 385, 387; 81, 21, 24; BGH NJW 1995, 386, 387; zur Auskunftspflicht eines Energieversorgungsunternehmens in diesem Zusammenhang auch LG Berlin, NJW 1982, 2782).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 9/95
    Hiernach wird es in Erwägung ziehen, ob das Begehren nach den Grundsätzen über den präparatorischen Auskunftsanspruch - zur Vorbereitung einer entsprechenden Beseitigungsklage - zu behandeln ist (dazu RGZ 158, 377, 379; BGH DB 1972, 621, 622; umfassend zu den Grundlagen und Voraussetzungen eines solchen Anspruchs Winkler von Mohrenfels, Abgeleitete Informationspflichten im deutschen Zivilrecht, 1986, 30 ff.) oder jedenfalls (sonst) auf der Grundlage von Treu und Glauben (§ 242 BGB) Erfolg haben kann; an das Bestehen einer Auskunftspflicht ist hiernach zu denken, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, daß der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete die entsprechende Auskunft unschwer erteilen kann (vgl. BGHZ 10, 385, 387; 81, 21, 24; BGH NJW 1995, 386, 387; zur Auskunftspflicht eines Energieversorgungsunternehmens in diesem Zusammenhang auch LG Berlin, NJW 1982, 2782).
  • BGH, 19.12.1975 - V ZR 38/74

    Duldung von Niederspannungsleitungen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 9/95
    Die rechtliche Grundlage für den von der Beschwerdeführerin geltend zu machenden prozessualen Anspruch auf Beseitigung ergibt sich aus § 1004 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - (vgl. grundlegend BGHZ 66, 37, 39 sowie für vergleichbare Fälle OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 1208; OLG Köln, NJW-RR 1991, 99).
  • VerfG Brandenburg, 15.09.1994 - VfGBbg 5/94

    Subsidiarität; Vorabentscheidung; Naturschutzrecht; Beschwerdefrist

  • OLG Köln, 22.09.1989 - 19 U 19/89

    Abwehranspruch auf Entfernung der Transformatorenstation wegen Beeinträchtigung

  • VerfG Brandenburg, 20.10.1994 - VfGBbg 12/94

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das in

  • LG Berlin, 16.06.1982 - 54 S 9/82
  • BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70

    Teerspritzmaschinen

  • RG, 19.11.1938 - II 69/38

    Besteht eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung, wenn durch die Auskunft die

  • RG, 13.04.1934 - VII 324/33

    1. Wie gestaltet sich die Beweislast, wenn ein auf Privileg beruhendes, nicht dem

  • VerfG Brandenburg, 18.07.1996 - VfGBbg 20/95

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Demnach obliegt es vorrangig den Fachgerichten, einfachrechtliche Vorschriften auszulegen und die zur Anwendung der Vorschriften erforderlichen Ermittlungen sowie die Würdigung des Sachverhalts vorzunehmen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. Beschluß vom 20. Oktober 1994 - VfGBbg 12/94 -, LVerfGE 2, 193, 197 f.; zuletzt Beschluß vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 9/95 -, S. 6 des Umdrucks).

    Er muß vor Anrufung des Verfassungsgerichts alle nach Lage der Dinge ihm gegebenenfalls zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zur Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung ergreifen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 17. März 1994 - VfGBbg 11/93 -, LVerfGE 2, 85, 87; zuletzt Beschluß vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 9/95 -, a.a.O.).

  • VerfG Brandenburg, 19.12.1996 - VfGBbg 28/96

    Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; Beschwerdegegenstand; zügiges Verfahren;

    Dies reicht für die Erfüllung der formalen Erfordernisse des § 46 VerfGGBbg, wonach u.a. das als verletzt angesehene Grundrecht anzugeben ist, noch aus (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 9/95 - S. 5 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 4 Nr. 8 vorgesehen).
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